Menu

Wohneigentumsrecht

In Wohneigentumsangelegenheiten vertreten wir sowohl Verwalterinnen und Verwalter als auch Wohn- oder Teileigentümer. Im Vordergrund steht hier die Beratung, um gerichtliche Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. Unter anderem in folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen:

  • Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Wohngeldforderungen
  • Beratung zum Wirtschaftsplan
  • Überprüfung von Wohngeldabrechnungen
  • Einsicht in die Beschlusssammlung