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Erbrecht

Der Tod eines Angehörigen stellt ein einschneidendes und oft nur schwer zu verarbeitendes Erlebnis dar. Viele Hinterbliebene fühlen sich daher häufig mit den nach einem Todesfall auftretenden Problemen überfordert. Wir helfen Ihnen hier bei der Bewältigung dieser Probleme, sei es beispielsweise im Rahmen der Auseinandersetzung mit anderen Miterben oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Nachfolgend sind einige unserer Tätigkeitsfelder exemplarisch aufgeführt:

  • Testamentsgestaltung
  • Durchsetzung Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften