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Sozialrecht

Das Sozialrecht soll der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dienen. Diese Ziele sollen durch die Gewährung von öffentlichen Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen verwirklicht werden. Leider weichen hier Theorie und Wirklichkeit oftmals voneinander ab. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nachfolgend haben wir einige Tätigkeitsfelder beispielhaft aufgezählt:

  • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)
  • Hartz 4
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
  • Arbeitsunfall / Verletztengeld
  • Arbeitslosengeld I (z.B. Prüfung von Sperrzeiten)